- 18. Januar 2022
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Als ganzheitlicher Planer und Projektsteuerer mit Fokus auf den Nutzen unserer Bauherren empfehlen wir seit langer Zeit, das Thema Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen einfließen zu lassen. Hier beraten wir unsere Bauherren auch hinsichtlich nachhaltiger Elemente eines Industriebaus, die Fördermaßnahmen erlauben. So lohnen sich Verbesserungen und Mehrinvestitionen in die Gebäudehülle sowie in eine zukunftsweisende Gebäudetechnik nicht nur, weil diese den Primärenergiebedarf und den CO2-Fußabdruck verbessern. Solche Maßnahmen sparen einerseits langfristig Betriebskosten, andererseits können die Bauherren bei konsequenter Umsetzung auch Fördermittel als Dämpfer steigender Investitionskosten in das Projekt integrieren.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unter anderem umfassende Förderangebote für den Neubau und die Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zu Effizienzgebäuden. Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den die BEG/KfW in ihren Förderprogrammen nutzt. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zum Referenzgebäude ist. Dabei gilt: je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung. Für Neubauten von Nichtwohngebäuden gab es bisher die Effizienzstufen EG 55 und EG 40 sowie den Zusatz EE für einen über 55%igen Anteil an erneuerbaren Energien.
Zum 01.02.2022 ändert sich die BEG-Förderung – durch den Wegfall der Förderstufen EG 55 und EG 55EE rückt die Einsparung von CO2 noch stärker in den Fokus und Neubauten müssen zur Erreichung der Förderfähigkeit noch effizienter werden.
Wir begrüßen diese richtungsweisende Veränderung, denn so werden Bauherren und Investoren motiviert, die Themen CO2-Einsparung und energieeffiziente Gebäude noch stärker in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen. In unseren Projekten gehen wir noch einen Schritt weiter: wir nehmen das Ziel der Null-Emissions-Fabrik in den Fokus und prüfen darüber hinaus den Einsatz von nachwachsenden Baumaterialien und recyclebaren Produkten.
Anhand eines Fallbeispiels für ein Produktionsgebäude mit Lager und Büroeinheit konnten wir erreichen, dass die Fördermittel die Mehrkosten überstiegen, die durch das Erreichen eines Energieeffizienzgebäudes der Stufe EG 40 EE entstanden. Dies setzt aber eine frühzeitige Entscheidung für den Level des Energieeffizienzgebäudes zum Planungsbeginn voraus.
Sie als Bauherr oder Investor sind nun gefragt. Leisten Sie mit dem klaren Ziel eines EG 40 Produktionsgebäudes einen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Sollten Sie gerade ein EG 55 – Gebäude in Planung haben, muss hierzu der Förderantrag bzw. Bauantrag vor dem Stichtag 01.02.2022 eingereicht sein, damit Sie die Förderung noch erhalten. Wir unterstützen Sie auch gerne, wenn Sie sich in einem Planungsprozess befinden und das Thema Förderung noch nicht betrachtet haben.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!
Weitere Informationen zu unserem Angebot rund um das Thema Förderberatung finden Sie hier:
https://dr-schoenheit.de/foerderberatung/.